40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Montag, 1. Januar 2007



Hallo,

ich hatte Ärger mit meinem ISDN-Anschluß, ein ISDN-Telefon ist
beschädigt worden. Einzelheiten s.u. Was meint ihr, soll ich die
angebotenen ca. 40% der Schadensumme akzeptieren oder auf vollständige
Erstattung bestehen (ggf. per Klage) oder gibt es noch andewre Wege?

Der Brief, den ich der Telefongesellschaft geschickt habe:

> *** Per Fax und email ***
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mit Ticket Nummer xx xx xx hatte ich zum zweitem Mal eine Störung
> gemeldet. Nach einigen Hin und her war dann ein Techniker hier im
> Haus. Der Techniker meinte zur Störung nur "wie immer: Blitzschlag".
> Leider hatte es in der Zeit, wo ich den Anschluß bei Ihnen hatte
> (seit dem 30.11.2006) und der Störung nicht geblitzt, es gab nicht
> einmal ein Gewitter im Umkreis von 500km.
>
> Aus dem mitgehörtem Gespräch des Technikers mit seinem Kollegen in
> der Vermittlungsstelle (Anschluß abgeklemmt - immer noch Spannung -
> weiterer Leitung abgeklemmt - immer noch Speisung(!!!) - noch was
> abgeklemmt - jetzt ist Ruhe - Anschluß wieder angeklemmt - Anschluß
> funktioniert) läßt sich zweifelsfrei erkennen, das sowohl die erste
> Störung (ohne Ticket, ständige Ausfälle der Leitung) als auch die
> letzte Störung (xx xx xx) durch ein fehlerhaftes Arbeiten Ihrer Leute
> verursacht wurde. Der NTBA wurde zwar ausgetauscht, aber ein defektes
> ISDN-Telefon (stinkt immer noch verbrannt) und ein verräucherter
> Keller sind noch offen. Von dem Ärger mit meiner Frau weil die Wäsche
> noch mal gewaschen werden mußte mal zu schweigen.
>
> Ich bitte Sie jetzt um den materiellen Ausgleich des Schadens. Das
> defekte Telefon hat laut eine Pressemeldung der Telekom seinerzeit
> Euro 86,85 gekostet (T-conzept P522). Bitte überweisen Sie den Betrag
(wahlweise auf
> mein Kundenkonto oder auf mein Girokonto yyyyyy, BLZ zzzzzz) oder
> stellen Sie mir ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung. Die
> Leistungsmerkmale sind:
>
> ·Anruferliste: 20
> ·Anruf- und Tastensperre
> ·Anschaltbar an ISDN-Telefonanlage
> ·3 auswählbare Displaysprachen
> ·eigene Rufnummer für nächstes Gespräch festlegbar
> ·Einheiten-/Kostenanzeige
> ·Lautsprecher
> ·3 Mehrfachrufnummern
> ·Mikrofonstummschaltung
> ·Notbetrieb bei Stromausfall (230V)
> ·T-Taste mit wichtigen Rufnummern der Deutschen Telekom
> ·Telefonbuchfunktion
> ·Tonwahl im Verbinndungszustand
> ·veränderbare Hörerlautstärke
> ·Wahlwiederholungsliste
> ·Anklopfen
> ·Anrufweiterschaltung
> ·Anzeige der Rufnummer des Anrufers
> ·Dreierkonferenz
> ·Fangschaltung
> ·Rückfragen/Makeln
> ·Rückruf bei Besetzt
> ·Übermittlung der Verbindungskosten
> ·Umstecken am ISDN Mehrgeräteanschluss
> ·Unterdrückung der eigenen Rufnummer
> Herstellerlink: T-Com
>
> Das defekte Telefon können Sie nach Ausgleich des Schadens gerne
> bekommen, bis dahin bleibt es als Beweis jedoch zusammen mit dem
> defektem NTBA in meinen Händen. Falls Sie sich die Brandspuren an der
> Wand ansehen möchten melden Sie sich bitte noch einmal (täglich ab 17
> Uhr) bei mir.
>
> (Adresse, Kundennummer, Telefon)
> Produkt Alice Fun Flat ISDN

Die Antwort:

> Sehr geehrter Herr Hansen,
> wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
> Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bitten Sie
um Entschuldigung. Nach Überprüfung des Sachverhaltes erstellen wir
Ihnen eine Gutschrift über 41,90 Euro brutto.
>
> Zu dieser Gutschrift erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung. Der Betrag
wird Ihrem internen Rechnungskonto gutgeschrieben und bei der Abbuchung
von Rechnungsbeträgen berücksichtigt. Die Gutschrift erfolgt ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage.
>
> Wir hoffen, dass Sie in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sein werden.
> Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2007.
> Mit freundlichen Grüßen
>



--
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Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.



Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Sven Bötcher » Montag, 1. Januar 2007






Strafantrag wegen Sachbeschädigung?

Bye
Sven


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\\ //
\\ //
( @ @ )
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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Rupert Haselbeck » Dienstag, 2. Januar 2007







Smiley vergessen?

MfG
Rupert



Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Dienstag, 2. Januar 2007







Davon habe ich kein neues (gleichwertiges funktionierendes)
ISDN-Telefon...

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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Peter Klaeser » Dienstag, 2. Januar 2007






<snip>

Na ja, gebrauchtes Geraet, fuer da etwas mehr rauszuschlagen, ist den
Aufwand und vielleicht den Aerger nicht wert.

Wuerde ich sagen.

Gruß
Peter




Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Ralf Pfeifer » Dienstag, 2. Januar 2007





> ...


Gegenfrage: Wer ist denn Dein Vertragspartner Alice oder die Telekom?
Und wie ist der Auftrag zur Behebung der Störung zu Stande gekommen?

Gruß, Ralf.





--
www.ArsTechnica.de --- www.ArsMartialis.com



Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Dienstag, 2. Januar 2007







1. Hansenet (Produkt Alice).
2. Telfonisch.

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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Ralf Pfeifer » Dienstag, 2. Januar 2007







Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann bist Du Kunde von Hansenet
und nicht von der Telekom, d.h. die Telekom bekommt kein Geld von Dir.
Trotzdem bietet sie Dir Schadenersatz an.

Wenn das so ist, dann hättest Du gegen die Telekom gar keinen Anspruch,
sondern musst ihn gegen Hansenet durchsetzen, die ihn dann ihrerseits
gegen die von ihnen beauftragten Unternehmen (wie die Telekom) durchsetzt.



Gruß, Ralf.


--
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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Claus Färber » Dienstag, 2. Januar 2007






Die sagt der Begriff "Zeitwert" etwas? Den vollen Neupreis wirst du auch
vom Gericht nicht bekommen.

Claus



Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Mittwoch, 3. Januar 2007







Ja,


Nein, da hast du was falsch verstanden. Hansenet bietet mir für den
Schaden (grob geschätzte) 40% Ersatz an. Davon bekomme ich aber kein
gleichwertiges ISDN-Telefon...

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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Mittwoch, 3. Januar 2007







Was nützt mir der Zeitwert, wenn das Gerät einen Totalschaden hat? Wer
legt den Zeitwert fest? Wie alt war das Telefon (habe ich noch nicht
geschrieben). Wie will jemand außerhalb meines Haushaltes den Zustand
(Pflege, Abnutzung) feststellen?

--
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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Thomas Hochstein » Mittwoch, 3. Januar 2007







Ist das im Zweifelsfall beweisbar (durch Zeugen, Sachverständigen,
Urkunden oder Augenschein)?


Wie hoch ist denn der *Zeitwert*?


Im Zweifelsfall würde ich das Angebot annehmen.


Das hängt davon ab, wie hoch tatsächlich der bezifferbare Schaden war,
und wie wahrscheinlich es ist, den Hergang zu beweisen (vorausgesetzt,
daß Deine Vermutung über den Hergang tatsächlich zutrifft).

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: < http://www.gesetze-im-internet.de/> ;
Juristische Informationstexte: < http://th-h.de/infos/jura/> ;
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: < http://rechtliches.de/> ;
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: < http://dejure.org/> ;



Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Thomas Hochstein » Mittwoch, 3. Januar 2007







Du bekommst - theoretisch - ein gleichwertiges Gerät (eben kein neues,
sondern ein gebrauchtes).


Im Zweifelsfall ein Sachverständiger ...


Man wird geschätzt - und dabei auch die Beweislast berücksichtigt -
haben. Es lohnt nun wirklich nicht, über 80 oder 40 EUR oder
vergleichbare Beträge zu streiten.

-thh
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Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von Wolfgang Fieg » Mittwoch, 3. Januar 2007








.
Mein Gott, was erwartest Du?

Wolfgang





Re: 40% nehmen oder klagen oder was?

von T.R.H » Mittwoch, 3. Januar 2007







Die Störungsmeldungen sind wohl protokolliert.
Zeuge bin ich, möglicherweise auch der Techniker der hier im Haus war.
Wenn die Störung beseitigt wurde, dann sind für nachträgliche
Sachverständige nur nioch zu sehen: Brandfleck an der Wand, defekter
NTBA und Telefon.


Da das Telefon nur sehr selten benutz wurde und sehr sauber ist (auch an
den versteckten Stellen) würde ich den Zeitwert auf 90% schätzen. Das
Alter ist ca. 2-3 Jahre.


Danke für die Meinung, da dieser hier überwiegt werde ich es machen.



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